Lizenzbedingungen für Betreiber
Bedingungen für die Nutzung von Callrix durch Unternehmer – Stand: 25. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-Plattform Callrix zwischen der KCraft Studio LTD, Neofytou Nikolaidi & Theod. Kolokotroni, ONISIFOROU CENTER, 2nd floor, Agios Theodoros, 8011 Paphos, Zypern („Callrix“), und dem Betreiber einer Hotline („Kunde“).
(2) Callrix schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Callrix ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Callrix stellt dem Kunden für die Vertragslaufzeit eine Software-as-a-Service-Lösung zum Betrieb einer eigenen Beratungshotline unter seiner Marke bereit. Dazu gehören je nach gewähltem Tarif insbesondere eine Website für die Endkunden des Kunden unter einer Subdomain oder einer eigenen Domain, die Betreiber-Konsole, die Infrastruktur für Gespräche im Browser und in Apps, die Abwicklung von Guthaben und Abrechnungen über das Stripe-Konto des Kunden sowie optionale Module und native Apps.
(2) Der Leistungsumfang der einzelnen Tarife ergibt sich aus der beim Vertragsschluss angezeigten Leistungsbeschreibung. Die Software wird zur Nutzung über das Internet bereitgestellt; eine Überlassung des Quellcodes erfolgt nicht.
(3) Verträge über Gespräche und Guthaben schließt allein der Kunde mit seinen Endkunden; die Zusammenarbeit mit Beraterinnen und Beratern vereinbart allein der Kunde. Callrix wird insoweit nicht Vertragspartei.
§ 3 Vertragsschluss und Testmodus
(1) Mit der Registrierung erhält der Kunde für 30 Tage kostenlos Zugang zur Konsole im Testmodus. Im Testmodus sind keine echten Zahlungen möglich; die Hotline ist nur für Testzwecke erreichbar. Wählt der Kunde bis zum Ende des Testzeitraums keinen Tarif, wird die Hotline gesperrt; die Konsole bleibt zum Buchen eines Tarifs zugänglich.
(2) Der entgeltliche Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Tarif auswählt und den Bezahlvorgang abschließt. Der Live-Betrieb setzt einen aktiven Tarif, ein verbundenes Stripe-Konto und vollständige Anbieterangaben des Kunden voraus.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die beim Vertragsschluss angezeigten Preise: eine monatliche Lizenzgebühr je Tarif und ein umsatzabhängiges Entgelt nach Absatz 2. In den Tarifen Solo, Solo Plus, Starter und Business fällt keine Einrichtungsgebühr an; für Enterprise kann eine vereinbart werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer; bei Kunden mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in einem anderen EU-Mitgliedstaat gilt das Reverse-Charge-Verfahren.
(2) Je nach Tarif erhält Callrix einen Anteil am Netto-Beratungsumsatz des Kunden: Solo 15 %, Solo Plus 12 %, Starter 10 %, Business 5 %, Enterprise nach Vereinbarung. Netto-Beratungsumsatz ist der Betrag, den Endkunden für abgeschlossene Gespräche und beantwortete Chat-Nachrichten bezahlen, ohne Umsatzsteuer; mit Bonusguthaben bezahlte Anteile zählen nicht. Er wird vor Abzug der Vergütung der Beraterinnen und Berater ermittelt; spätere Erstattungen an Endkunden mindern ihn nicht. Callrix erfasst ihn über die Plattform und weist ihn auf der Rechnung aus. Entgelte des Zahlungsdienstleisters Stripe trägt der Kunde nach seinem Vertrag mit Stripe.
(3) Die Lizenzgebühr wird monatlich im Voraus, das umsatzabhängige Entgelt monatlich nachträglich über Stripe abgerechnet. Rechnungen stehen in der Konsole zur Verfügung. Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, kann Callrix die Hotline nach vorheriger Zahlungserinnerung in Textform bis zum Ausgleich sperren; die Konsole bleibt für Abrechnung und Datenexport zugänglich.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde schließt einen eigenen Vertrag mit Stripe und hinterlegt die Zugangsdaten seines Stripe-Kontos in der Konsole. Zahlungen seiner Endkunden gehen auf dieses Konto.
- Er hinterlegt vollständige und zutreffende Anbieterangaben. Aus diesen Angaben erzeugte Rechtstexte prüft er vor dem Live-Gang auf ihre Eignung für sein Angebot und ergänzt sie, soweit erforderlich.
- Er ist für die Rechtmäßigkeit seines Angebots verantwortlich, insbesondere für berufsrechtliche Anforderungen seines Beratungsgebiets, Verbraucher-, Jugendschutz-, Wettbewerbs- und Steuerrecht.
- Er wählt seine Beraterinnen und Berater selbst aus, schließt mit ihnen die erforderlichen Verträge und ist für deren Vergütung und Auszahlung verantwortlich.
- Er ist für die Inhalte seiner Hotline verantwortlich und stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein.
- Er hält seine Zugangsdaten geheim und informiert Callrix unverzüglich über einen Missbrauchsverdacht.
- Module, die einer Freigabe bedürfen, nutzt er erst nach Freigabe durch Callrix.
§ 6 Verfügbarkeit und Support
(1) Callrix strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Monatsmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Callrix liegen, insbesondere bei Stripe, App-Stores, Telekommunikations- und Internetanbietern.
(2) Support erhält der Kunde an Werktagen per E-Mail an support@callrix.io und über die Konsole. Für die Fehleranalyse kann Callrix nach Freigabe durch den Kunden oder aus konkretem Anlass auf dessen Konsole zugreifen; jeder Zugriff wird mit Grund protokolliert.
§ 7 Weiterentwicklung
Callrix entwickelt die Plattform laufend weiter und kann Funktionen ändern, soweit die vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen kündigt Callrix mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform an.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, die Plattform für den Betrieb seiner Hotline zu nutzen.
(2) Der Kunde räumt Callrix die zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte an seinen Markenzeichen, Logos und Inhalten ein. Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit seiner Zustimmung.
§ 9 Datenschutz
Soweit Callrix personenbezogene Daten der Endkunden, Beraterinnen und Berater oder Mitarbeiter des Kunden verarbeitet, geschieht dies im Auftrag des Kunden. Es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der Bestandteil dieses Vertrags ist.
§ 10 Haftung
(1) Callrix haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Entgelte. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für den Verlust von Daten haftet Callrix nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für ihre Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 11 Freistellung
Der Kunde stellt Callrix von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten aus § 5 oder gegen geltendes Recht verstößt, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien zum Ende eines Abrechnungsmonats gekündigt werden, durch den Kunden in der Konsole oder in Textform.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Callrix insbesondere vor, wenn der Kunde die Plattform für rechtswidrige Angebote nutzt.
(3) Eine für Enterprise vereinbarte und bereits gezahlte Einrichtungsgebühr wird nicht erstattet.
§ 13 Datenexport bei Vertragsende
Der Kunde kann seine Daten, insbesondere zu Endkunden, Beratern und Buchungen, während der Laufzeit und bis 30 Tage nach Vertragsende in einem gängigen Format exportieren. Danach werden die Daten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht.
§ 14 Änderungen dieser Bedingungen
Callrix teilt Änderungen dieser Bedingungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Widerspricht der Kunde, können beide Parteien den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Republik Zypern unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Paphos, Zypern. Callrix ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.